ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

der 51 Helden Kreativagentur GmbH

§ 1 Geltung der Bestimmungen

§ 1.1 Die Kreativagentur 51 Helden GmbH (im folgenden 51 Helden benannt) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der 51Helden – Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn 51Helden diese dem Kunden ausdrücklich bestätigt.

§ 1.3 Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter der 51 Helden sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 1.4 51 Helden ist berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen nach Ablauf der Frist, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, wirksam.

§ 2 Vertragsabschluss

§ 2.1 Der Vertrag zwischen 51 Helden und dem Kunden kommt mit Unterschrift beider Vertragsparteien zustande, es sei denn, beide Parteien verzichten darauf. In diesem Fall genügt auch eine Absprache per Mail.

§ 2.2 Änderungen und Abweichungen von den Verträgen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch durch Erklärungen per Mail gewahrt. Verträge können somit auch durch elektronische Willenserklärungen (z. B. E-Mail) geschlossen werden.

§ 2.3 Soweit 51 Helden sich zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von 51 Helden kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§ 3 Leistungsumfang

§ 3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Auftrag.
§ 3.3 51 Heldenbedient sich u.a. zur Erbringung seiner Leistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Übertragungswege von Leitungsgebern. Die Wahl der Leitungsgeber steht51 Heldenfrei.

§ 3.2 Soweit 51 Helden über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.

§ 4 Pflichten von 51 Helden

§ 4.1 Konzeption von Internetseiten, Webdesign

§ 4.1.1 51 Helden wird dem Kunden die unter der im Auftrag genannten Internetadresse die Inhalte zur Verfügung stellen.

§ 4.1.2 51 Helden ist verpflichtet, ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Text- und Bildmaterial oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten bei der Erstellung zu verwenden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden.

§ 4.1.3 51 Helden verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden die Website gebrauchstauglich herzustellen.
Dabei erbringt 51 Helden die vertraglich geschuldeten Leistungen in zwei Phasen nach Maßgabe der folgenden Punkte:

Entwurfsphase: 51 Helden erstellt eine Basisversion nach den Vorstellungen des Kunden. Diese muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Seiten verbinden.

Fertigstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt 51 Helden die Endversion der Website.

§ 4.1.4 51 Helden ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Kunden die Inhalte der im Auftrag genannten Websites zu aktualisieren. Der Anbieter ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Websites in angemessenen zeitlichen Umständen zu überwachen und etwaige Funktionsmängel zu beheben. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie bspw. funktionsuntüchtige Hyperlinks sowie fehlerhafte Texte und Inhalte.

§ 4.1.5 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website durch den Kunden ist 51 Helden verpflichtet, dem Kunden die Website zugänglich zu machen.

§ 4.2 Suchmaschineneintrag

51 Helden verpflichtet sich die vom Kunden genannten Keywords in die Suchmaschinen einzutragen und zu aktualisieren. Auf das Leistungsergebnis hat 51 Helden keinen Einfluss.

§ 5 Pflichten des Kunden

§ 5.1 Konzeption von Internetseiten, Webdesign

§ 5.1.1 Der Kunde stellt 51 Helden die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist 51 Helden nicht verpflichtet. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

§ 5.1.2 Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Der Kunde wird 51 Helden die einzubindenden Texte und einzubindenden Bilddateien in digitaler Form zur Verfügung stellen.

§ 5.1.3 Der Kunde wird  51 Helden gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben unverzüglich zur Entwurfsphase zur Verfügung stellen.

§ 5.1.4 Nach Erstellung einer Basisversion (Entwurfsphase) der Website durch 51 Helden, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 BGB) freizugeben.

§ 5.1.5 Sobald 51 Helden die Website fertiggestellt hat, wird dies dem Kunden durch eine schriftliche Betriebsbereitschaft angezeigt und fordert ihn zur Abnahme auf. Die Abnahme ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der schriftlichen Betriebsbereitschaft in Textform (§ 126 BGB) zu erklären. Unterlässt der Kunde die Abnahme innerhalb der Frist und zeigt er auch schriftliche keine Mängel an, so gilt die Abnahme der Leistung nach Ablauf der Frist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. der Abnahmeverweigerung. 51 Helden wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens ausdrücklich hinweisen.

§ 5.1.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die bei der Erstellung entstehenden source codes oder anderer Dateien oder Daten oder andere Gestaltungszwischenstufen.

§ 5.4 Suchmaschineneintrag

Der Kunde verpflichtet sich, 51 Helden die Keywords für die Suchmaschineneintragung mitzuteilen.

§ 5.5 sonstige Pflichten

§ 5.5.1 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber 51 Helden die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung der 51 Helden– Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden.

§ 5.5.2 Der Kunde verpflichtet sich selbstständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen.

§ 5.5.3 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber 51 Helden alle Änderungen in der Person des Kunden, insbesondere bei Insolvenz und die Änderung der Bezeichnung des Unternehmens unverzüglich anzuzeigen.

§ 5.5.4 Im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung von Urheberrechten und andere immaterielle Rechte Dritter verantwortlich.

§ 6 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen

§ 6.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die 51 Helden die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat 51 Helden auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.51 Helden ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

§ 6.2 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von 51 Helden liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ist der Leistungsausfall von 51 Helden oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert hat.

§ 6.3 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von 51 Helden wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber 51 Helden nicht nachkommt.

§ 7 Preise

§ 7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7.2 Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde die51 Helden dadurch entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

§ 7.3 Für gesondert vereinbarten Dienst- oder Werkleistungen von 51 Helden gelten – in Ermangelung ausdrücklich anderer Vereinbarung – deren den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten. Sofern 51 Heldenbei einem Anschluss aufgrund speziellen Kundenwunsch gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäß aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt.

§ 7.4 51 Helden behält sich bei im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu besorgenden Waren und Dienstleistungen die Berechnung des am Tage der Bestellung gültigen Preises vor.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Vergütung

§ 8.1 51 Helden kann die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen.

§ 8.2 51 Helden ist berechtigt einen Abschlag in Höhe von 35% des gesamten Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

§ 8.3 Monatliche Entgelte- z.B. mit dem Kunden vereinbarte Pauschalen – sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

§ 8.4 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte sowie das einmalige Entgelt für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

§ 8.5 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei vom Kunden verschuldeter Verzögerung ist51 Heldenberechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahngebühr zu erheben.

§ 8.6 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber51 Heldenschriftlich zu erheben. Rechnungen von51 Helden gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs per Mail. 51 Helden wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.§ 8.7 Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail (eMail) an die Domain/E-Mail des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des § 8 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.

§ 8.8 Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der
51 Helden – Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 9 Zahlungsverzug

§ 9.1 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 51 Helden berechtigt, die technische Einrichtung bzw. Zugänge zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und hat die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.

§ 9.2 Bei Zahlungsverzug ist 51 Helden zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass 51 Helden im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält sich 51 Helden vor.

§ 9.3 Bei Nichtzahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erhalt oder Beibehaltung einmal gewählter oder vergebener Domains oder anderer Adressen. Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderung nicht willkürlich von 51 Helden veranlasst werden.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen von 51 Helden steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei gegenseitigen Ansprüchen aus dem Vertrag bzw. den Absprachen mit 51 Helden.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

§ 11.1 Suchmaschineneintrag, google analyticcs und google adwords

§ 11.1.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ab den vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit Unterschrift beider Vertragsparteien unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars oder eine Mail.

§ 11.1.2 Das Vertragsverhältnis ist von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.

§ 12. Außerordentliche Kündigung 

§ 12.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einer Partei aus Gründen, die die andere Partei zu vertreten hat, das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar ist und die andere Partei den jeweiligen Grund trotz und nach Abmahnung nicht unverzüglich beseitigt.

§ 12.2 Preisänderungen im Rahmen von an den Kunden weitergegebenen Gebührenänderungen und Gebührenanpassungen privatrechtlicher, öffentlich rechtlicher oder anderer monopolistischer Dienste berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages.

§ 13 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

§ 13.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die 51 Helden und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von 51 Helden- Diensten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13.2 Unbeschadet dessen gilt bei Verletzung des Urheberrechts von 51 Helden, unbefugtem Benutzen von Programmen und unbefugter Weitergabe von Programmen an Dritte eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart.

§ 13.3 Unterlassungsansprüche von 51 Helden werden durch die getroffenen Regelungen nicht berührt.

§ 13.4 Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine, vollständige Fehlerfreiheit von Computer- Programmen und Zugriffen zur Internetpräsenz nicht zugesichert werden.

§ 13.5 51 Helden ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von 51 Helden autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

§ 13.6 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber 51 Helden wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 13.8 51 Helden haftet gegenüber dem Kunden nicht dafür, dass die über ihre Kommunikations-Infrastruktur übermittelten Informationen aktuell, vollständig und richtig sind. Eine Haftung dafür, dass die übermittelten und/oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind wie auch dafür, dass der Sender Daten und/oder andere Informationen rechtmäßig sendet, wird von51 Helden nicht übernommen.

§ 13.9 Die Haftung für beratende Tätigkeit in Form von Folgerungen, Empfehlungen, Anregungen oder Vorschläge ist ausgeschlossen.

§ 14 Urheberrecht

§ 14.1 Alle Urheberrechte bleiben 51 Helden vorbehalten. Dies gilt auch für Unterlagen – gleich in welcher Form -, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich 51 Helden vor. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von51 Helden auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

§ 14.2 Das einfache Nutzungsrecht an den von 51 Helden entwickelten Projektergebnissen und Software umfasst die Nutzung und Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf die entwickelte Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.

§ 14.3 Wird abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

§ 14.4 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung, Design oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen Ausschließlichkeitsrechten geltend gemacht werden, hat der Kunde 51 Helden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von 51 Helden keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und 51 Helden auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

§ 14.5 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen hiervon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von 51 Helden eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat 51 Helden das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

1. Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden,
2. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
3. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
4. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

§ 14.6 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von 51 Helden gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

§ 15 Datenschutz 

§ 15.1 51 Helden wird die jeweils gültigen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Der Kunde hat – soweit dies in seiner technischen der organisatorischen Sphäre liegt – für die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen und für die erforderliche Datensicherheit nach Maßgabe von Gesetz, Verordnung und anerkannten Regeln der Technik und allgemein anerkannten internationalen Standards selbst Sorge zu tragen und 51 Helden alle etwa erforderlichen Auskünfte zu erteilen und in jeder Weise – sofern möglich – daran mitzuwirken, dass 51 Helden die ihr obliegende, in ihrer technischen oder organisatorischen Sphäre liegenden Datensicherheits- – oder Datenschutzbestimmungen und sonstigen Bestimmungen und Regelungen aus dem Bereich der Telekommunikation erfüllen kann.

§ 15.2 Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

§ 15.3 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet Passworte geheim zu halten und diese unverzüglich zu ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird 51 Helden sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für 51 Helden, wenn sie Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

§ 15.4 51 Helden darf auf der Grundlage des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist. Diese Befugnis gilt auch für einen von 51 Helden beauftragten Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.

§ 16 Geheimhaltung 

§ 16.1 51 Helden und der Kunde verpflichten sich, alle übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertragsverhältnisses und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Als vertraulich gelten weiterhin Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen mit der Erklärung an den Empfänger übergeben werden, dass dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe und einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen.

§ 16.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geheim zu haltenden Informationen Dritten gegenüber geheim zu halten. Als Dritter gilt nicht die Deutsche Telekom AG, soweit an diese im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Informationen übergeben werden. Bei einer eventuellen Unterauftragsvergabe wird die Deutsche Telekom AG dem jeweiligen Unterauftragsnehmer dieser Bestimmung vergleichbare Verpflichtungen auferlegen.

§ 16.3 Die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 und 2 gelten auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von einem Jahr fort. Beide Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern auferlegen.

§ 16.4 Die Geheimhaltungspflicht gemäß Abs. 1 und 2 gilt nicht für solche Informationen, die nachweislich dem die Informationen offen legenden Vertragspartner vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zuzüglich gemacht waren oder dem die Informationen offen legenden Vertragspartner nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen oder infolge von Veröffentlichungen oder anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.

§ 17 Schlussbestimmungen 

§ 17.1 Die Abgabe von Willenserklärungen (Kündigung, etc.) und jedwede Kommunikation kann unter Verwendung jedes verfügbaren Mediums (Post, Telefax, E-Mail, etc.) erfolgen.51 Helden und der Kunde sind jedoch beidseitig darüber informiert, dass in der Regel derjenige, der sich auf den Zugang und den Inhalt einer bestimmten Willenserklärung beruft, den Zugang bei der anderen Vertragspartei nachweisen muss. Dieser Nachweis kann bei verschiedenen Formen (z.B. E-Mail) schwierig sein. Anschriftenänderungen sind der jeweils anderen Vertragspartei umgehend mitzuteilen.

§ 17.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit 51 Helden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch51 Helden auf einen Dritten übertragen. Das gleiche Recht steht51 Heldenunter den entsprechenden Voraussetzungen zu.

§ 17.3 Erfüllungsort ist Herford, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Herford. 51 Helden bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

§ 17.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 17.5 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der 51 Helden Kunden gebunden.

§ 17.6 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung, ganz oder nur zum Teil unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt, oder es treten die gesetzlichen Vorschriften an diese Stelle.

Stand: 21.05.2023

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